Landwirtschaftliche Hilfskraft

Landwirtschaftliche Hilfskräfte nutzen Landmaschinen im Auftrag des Landwirts. Sie werden vom Landwirt in die Benutzung der Landmaschinen eingewiesen und arbeiten gemäß dem Arbeitsauftrag des Landwirts selbstständig.

Landwirtschaftliche Hilfskräfte können zum Beispiel sein:

  • Saison- und Hilfsarbeiter

  • Angehende Landwirte in der Ausbildung

  • Angestellte des Landwirts (z. B. Traktorist)

  • Familienmitglieder des Landwirts

Beispieltätigkeiten:

  • Führen der Maschine

  • Arbeitstiefe einstellen