Qualifikationsstufen

Für die Arbeit mit der Maschine werden folgende Qualifikationsstufen vorausgesetzt:

  • Landwirt

  • Landwirtschaftliche Hilfskraft

Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten können grundsätzlich von Personen mit der Qualifikationsstufe „Landwirtschaftliche Hilfskraft“ ausgeführt werden.