Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist ausschließlich für den fachlichen Einsatz nach den Regeln der landwirtschaftlichen Praxis zur Bodenbearbeitung von landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen gebaut.
Die Maschine ist eine landwirtschaftliche Arbeitsmaschine zum Anbau an den Dreipunkt-Kraftheber eines Traktors, der die technischen Anforderungen erfüllt.
Die Maschine ist geeignet und vorgesehen für das mechanische Entfernen von Unkräutern oder Ungräsern zwischen und in den Pflanzenreihen von Kulturpflanzen wie Getreide, Rüben, Mais oder Gemüse.
Die Maschine ist geeignet und vorgesehen für das Verschütten und Freilegen von Unkräutern oder Ungräsern zwischen und in den Pflanzenreihen von Kulturpflanzen wie Getreide, Rüben, Mais oder Gemüse.
Die Maschine dient der Pflege und der Wachstumsförderung der Kulturpflanzen, indem die Maschine das Erdreich zwischen und in den Pflanzenreihen auflockert und aufnahmefähiger für Luft und Wasser macht.
Die Maschine dient der Pflege und der Wachstumsförderung der Kulturpflanzen, indem die Maschine Erdreich an die Pflanzenreihen anhäufelt und den Kulturpflanzen zusätzliche Wärme und Wachstumsreize verschafft.
Die Maschine ist geeignet und vorgesehen für die herkömmliche Bekämpfung von Unkraut und Schädlingen durch Spritzen von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden.
Die Maschine dient der Ausbringung von Flüssigdünger in die Pflanzenreihen der Kulturpflanzen.
Für Fahrten auf öffentlichen Straßen kann die Maschine, abhängig von den Bestimmungen der geltenden Straßenverkehrsordnung, an einen Traktor, der die technischen Anforderungen erfüllt, hinten angebaut und mitgeführt werden.
Die Maschine darf nur von Personen verwendet und instand gehalten werden, die die Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen an die Personen sind beschrieben im Kapitel Personalqualifikation.
Die Betriebsanleitung ist Teil der Maschine. Die Maschine ist ausschließlich für den Einsatz gemäß dieser Betriebsanleitung bestimmt. Anwendungen der Maschine, die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben sind, können zu schweren Verletzungen oder zum Tod von Personen und zu Maschinenschäden und Sachschäden führen.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind durch die Benutzer und Eigentümer einzuhalten.
Weitere Hinweise zu der bestimmungsgemäßen Verwendung für Sonderfälle können bei AMAZONE angefordert werden.
Andere Verwendungen als unter bestimmungsgemäße Verwendung aufgeführt gelten als nicht bestimmungsgemäß. Für Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung resultieren, haftet nicht der Hersteller, sondern ausschließlich der Betreiber.
