Qualifikationsstufen
Für die Arbeit mit der Maschine werden folgende Qualifikationsstufen vorausgesetzt:
Landwirt
Landwirtschaftliche Hilfskraft
Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten können grundsätzlich von Personen mit der Qualifikationsstufe „Landwirtschaftliche Hilfskraft“ ausgeführt werden.
