Pflanzenschutzgeräte-Prüfung durchführen lassen

Die Maschine unterliegt der in der Europäischen Union einheitlich geltenden regelmäßigen Pflanzenschutzgeräte-Prüfung (Pflanzenschutzrichtlinie 2009/128/EG und EN ISO 16122).

Der Zeitpunkt zur Durchführung einer erneuten Prüfung ist auf der Prüfplakette an der Maschine vermerkt.

Die Pflanzenschutzgeräte-Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Erstinbetriebnahme durchgeführt und alle 2 Jahre wiederholt werden.

  • Pflanzenschutzgeräte-Prüfung regelmäßig durch eine anerkannte und zertifizierte Kontrollwerkstatt durchführen lassen.