Pflanzenschutzgeräte-Prüfung durchführen lassen
Die Maschine unterliegt der in der Europäischen Union einheitlich geltenden regelmäßigen Pflanzenschutzgeräte-Prüfung (Pflanzenschutzrichtlinie 2009/128/EG und EN ISO 16122).
Der Zeitpunkt zur Durchführung einer erneuten Prüfung ist auf der Prüfplakette an der Maschine vermerkt.
Die Pflanzenschutzgeräte-Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Erstinbetriebnahme durchgeführt und alle 2 Jahre wiederholt werden.
- Pflanzenschutzgeräte-Prüfung regelmäßig durch eine anerkannte und zertifizierte Kontrollwerkstatt durchführen lassen.
