Pflanzenschutzgeräte-Prüfung durchführen lassen

Die Maschine zur Ausbringung von Pflanzenschutzmittel unterliegt in der Europäischen Union der Pflanzenschutzrichtlinie 2009/128/EG. Demnach müssen in Gebrauch befindliche Maschinen einer regelmäßigen Gerätekontrolle durch anerkannte Kontrollwerkstätten unterzogen werden.

Die Pflanzenschutzgeräte-Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Erstinbetriebnahme durchgeführt und alle 2 Jahre wiederholt werden.

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Prüfplakette Deutschland mit Angabe des nächsten Prüftermins

  • Pflanzenschutzgeräte-Prüfung regelmäßig durch eine anerkannte und zertifizierte Kontrollwerkstatt durchführen lassen.