Bestimmungsgemäße Verwendung

  • Die Maschine ist ausschließlich für den fachlichen Einsatz nach den Regeln der landwirtschaftlichen Praxis zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln oder Flüssigdünger gebaut.

  • Die Maschine ist eine landwirtschaftliche Arbeitsmaschine zum Anbau an das Zugmaul oder die Zugkugel eines Traktors, der die technischen Anforderungen erfüllt.

  • Die Maschine ist geeignet und vorgesehen zur präzisen Ausbringung von Spritzflüssigkeit und zum Transport von Spritzflüssigkeit und Spülwasser. Mit der Maschine können Pflanzenschutzmittel in Form von Suspensionen, Emulsionen und Gemischen sowie Flüssigdünger ausgebracht werden.

  • Der pH-Wert der auszubringenden Spritzflüssigkeit muss größer als 1,5 sein.

  • Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen kann die Maschine, abhängig von den Bestimmungen der geltenden Straßenverkehrsordnung, an einen Traktor, der die technischen Anforderungen erfüllt, hinten angebaut und mitgeführt werden.

  • Die Maschine darf nur von Personen verwendet und instandgehalten werden, welche die Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen an die Personen sind beschrieben im Kapitel Personalqualifikation.

  • Die Betriebsanleitung ist Teil der Maschine. Die Maschine ist ausschließlich für den Einsatz gemäß dieser Betriebsanleitung bestimmt. Anwendungen der Maschine, die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben sind, können zu schweren Verletzungen oder zum Tod von Personen und zu Maschinenschäden und Sachschäden führen.

  • Die nationalen Unfallverhütungsvorschriften sowie die nationalen sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind durch die Benutzer und Eigentümer einzuhalten.

  • Weitere Hinweise zu der bestimmungsgemäßen Verwendung für Sonderfälle können bei AMAZONE angefordert werden.

  • Andere Verwendungen als unter bestimmungsgemäße Verwendung aufgeführt gelten als nicht bestimmungsgemäß. Für Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung resultieren, haftet nicht der Hersteller, sondern ausschließlich der Betreiber.