Qualifikationsstufen
Für die Arbeit mit der Maschine werden folgende Qualifikationsstufen vorausgesetzt:
Fachkraft für Kommunaltechnik oder Landwirt
Kommunaltechnische oder landwirtschaftliche Hilfskraft
Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten können grundsätzlich von Personen mit der Qualifikationsstufe „Kommunaltechnische oder landwirtschaftliche Hilfskraft“ ausgeführt werden.
