Qualifikationsstufen

Für die Arbeit mit der Maschine werden folgende Qualifikationsstufen vorausgesetzt:

  • Fachkraft für Kommunaltechnik oder Landwirt

  • Kommunaltechnische oder landwirtschaftliche Hilfskraft

Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten können grundsätzlich von Personen mit der Qualifikationsstufe „Kommunaltechnische oder landwirtschaftliche Hilfskraft“ ausgeführt werden.