Kommunaltechnische und landwirtschaftliche Hilfskraft

Kommunaltechnische und landwirtschaftliche Hilfskräfte nutzen Maschinen im Auftrag einer Fachkraft oder des Landwirts. Sie werden von der Fachkraft oder dem Landwirt in die Benutzung der Maschinen eingewiesen und arbeiten gemäß dem Arbeitsauftrag der Fachkraft oder des Landwirts selbstständig.

Kommunaltechnische und landwirtschaftliche Hilfskräfte können zum Beispiel sein:

  • Angestellte bei Kommunen, Lohnunternehmern oder Dienstleistern

  • Saison- und Hilfsarbeiter

  • Angehende Fachkräfte für Kommunaltechnik in der Ausbildung

  • Angehende Landwirte in der Ausbildung

  • Angestellte des Landwirts, z. B. Traktorist

  • Familienmitglieder des Landwirts

Beispieltätigkeiten:

  • Führen der Maschine

  • Mähtiefe einstellen