Zulässige Maschinenhöhe herstellen

Damit bei der Straßenfahrt einer Venterra VR 4 - 12 m die eingeklappte Maschine die zulässige Maschinenhöhe von 4 Metern nicht überschreitet, müssen vor dem Einklappen folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Die Stützräder 1 oder Spurkranzräder am Verschieberahmen müssen in die oberste Position gebracht werden.

  • Die Parallelogramme 2 im Bereich der äußeren Klappgelenke, die bei eingeklappter Maschine jeweils die höchste Position einnehmen, müssen auf der Geräteschiene im Ganzen von den Klappgelenken weg versetzt werden. Gegenfalls müssen zusätzlich die an den genannten Parallelogrammen angebrachten Werkzeuge 3, die bei eingeklappter Maschine jeweils nach oben weisen, von den Klappgelenken weg versetzt werden.

  1. Die Stützräder oder Spurkranzräder am Verschieberahmen gemäß Kapitel "Stützräder am Verschieberahmen einstellen", Stützräder am Verschieberahmen einstellen, in die oberste Position bringen.
  2. Die Parallelogramme im Bereich der äußeren Klappgelenke, die bei eingeklappter Maschine die jeweils höchste Position einnehmen, jeweils gemäß Kapitel "Parallelogramme auf die Reihen ausrichten", Parallelogramme auf die Reihen ausrichten, von den Klappgelenken weg versetzen.
  3. Die an den genannten Parallelogrammen angebrachten Werkzeuge, die bei eingeklappter Maschine jeweils nach oben weisen, jeweils gemäß den entsprechenden Abschnitten des Kapitels "Maschine für den Einsatz vorbereiten" von den Klappgelenken weg versetzen.